Erfahren Sie über die Obligatorische Anfängliche Mediationssitzung. Erfahren Sie über die Vorteile der Mediation.
Die Geschäftsführende Partnerin unserer Anwaltskanzlei Vicky Athanassoglou ist eine Akkreditierte Mediatorin und stellvertretendes Mitglied des Zentralen Mediationsausschusses („KED“) des Justizministeriums (http://www.diamesolavisi.gov.gr/selida/kentriki-epitropi-diamesolavisis), sowie Referentin des Rechtsausschusses des KED. Wir führen Mediationen aller Art durch, einschließlich der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung.
„Vertraulichkeit-Schnelligkeit-Unparteilichkeit-Verbindlichkeit, vier charakteristische Merkmale der Mediation.“
Was ist die Obligatorische Anfängliche Mediationssitzung?
Die Obligatorische Anfängliche Mediationssitzung stellt einen obligatorischen Schritt von nur einer Sitzung zur außengerichtlichen Lösung zwischen den streitenden Parteien und ihrer Vertretern vor einem neutralen und unparteilichen Dritten dar: den Mediator. Ziel der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung ist es zu überprüfen, ob die bestimmte Streitgkeit durch Mediation gelöst werden kann, das bedeutet, eine nachhaltige und gegenseitig zufriedenstellende Beilgegung der Streitigkeit zu finden.
Welcher ist der gesetzliche Regelungsstand der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung und wann wurde sie zum Teil der griechischen Rechtsordnung?
Die Obligatorische Anfängliche Mediationssitzung wurde zum ersten Mal mit dem Art. 6 des Gesetzes Nr. 4640/2019 (veröffentlichet im Gesetzesblatt der griechtischen Regierung A` 190/30.11.2019) in die griechische Rechtsordnung eingeführt mit dem Titel: „Mediation in zivil- und handelsrechtlichen Fällen – Weitere Harmonisierung des griechischen Gesetzstandes nach den Vorschriften der EU-RL 2008/52 des europäischen Parlaments und Rates (Datum: 21.05.2008) und andere Vorschriften“, zur Harmonisierung mit dem Art. 2 Abs. 1 der EU-RL 2008/52. Es wurde Folgendes bestimmt: „…Die Mediationsitzung zwischen dem Mediator und der streitenden Parteien findet obligatorisch bei den nach dem Art. 6 Abs. 1 der vorliegenden RL eingeführten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor der Durchführung der Diskussion vor dem zuständigen Gericht statt“.
Welche Streitigkeiten dürfen durch das Verfahren der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung geregelt werden?
Unter der Voraussetzung, dass die streitenden Parteien eine entsprechende Verfügungsmacht bzgl. des betroffenen Streitigkeitsgegenstands besitzen, können folgende Streitigkeiten durch diesen bestimmten Prozess geregelt werden: (a) Familiäre Unterschiede (außer Streitigkeiten nach Art. 592 Abs. 1 Var. a, b und c, also Scheidung, Annullierung, Anerkennung der Existenz der Ehe und nach Art. 592 Abs. 2 Anfechtung der Vaterschaft etc., (b) Streitigkeiten gerichtlich durchsetzbar nach dem ordentlichen Prozessverfahren der zuständigen Ein-Richter-Kammer des Amtsgerichts für Zivilsachen, wenn der Streitgegenstand über die Summe von 30.000 EUR liegt, als auch Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Mehr-Richter-Kammer des Amtsgerichts für Zivilsachen, (c) Streitigkeiten für welche die streitenden Parteien die Beilegung durch Mediation schriftlich vereinbart haben.
Welche sind die Schritte des Verfahrens der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung?
Im ersten Schritt wählen die Parteien den Mediator gemeinsam aus bzw. im Fall einer Meinungsverschiedenheit wird der Mediator durch das spezielle Register des zuständigen Amtsgerichts im Bezirk des verfahrensrechtlich zuständigen Gerichts bestimmt. Weiterhin wird ein Antrag zur Mediation von den streitenden Parteien, elektronisch oder andererweise, gestellt, der die Daten der Parteien und den genauen Streitgegenstand beinhaltet. Der Mediator kommt zur Bestätigung der offiziellen Bekanntmachung und der Bestimmung von Ort und Datum der Mediationsitzung mindestens fünf Tagen vor der Sitzung mit den Parteien in Kontakt. Die Kosten der Bekanntmachung werden von der beschleunigenden Partei im Voraus bezahlt und im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung als entsprechende Gerichtskosten behandelt. Schließlich wird die Mediationsitzung obligatorisch mit der Anwesenheit der bevollmächtigten Anwälte der Parteien innerhalb der nächsten zwanzig Tagen nach dem nächsten Tag der Übersendung des Antrags zur Mediation durchgeführt, wenn alle streitenden Parteien im Inalnd wohnen, oder innerhalb von dreißig Tagen, wenn eine Partei im Ausland ihren Wohnsitz hat.
Welche sind die Vorteile der Mediation?
Vertraulichkeit
Der Mediator darf keine Informationen über die eine streitende Partei an die andere ohne ihre Zustimmung weitergeben bzw. solche Informationen werden auch nicht in einem möglichen späteren Verfahren verwendet, weil der Mediator bei einem solchen Verfahren weder als Zeuge noch als bevollmächtigter Anwalt teilnehmen darf.
Schnelligkeit
Es gibt keine bestimmte zeitliche Einschränkung oder Prognose für die Dauer der Mediation, es handelt sich aber grundsätzlich um einen eher schnellen Prozess.
Unparteilichkeit
Der Mediator wird von beiden Parteien mit der entsprechenden Zustimmung der Parteien bestimmt und insofern handelt er/sie vollzeitig unparteiisch gegenüber der streitenden Parteien und kümmert sich um die gleichberechtigte Bedienung der Parteien im Rahmen des Mediationsprozesses.
Verbindlichkeit
Die endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien ist verbindlich und wird obligatorisch gegen die jeweilige Streitpartei wie die endgültigen gerichtlichen Entscheidungen durchgeführt.
Bestehen Rechtsfolgen bei der Abwesenheit der anderen Streitpartei bei der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung?
Das für die bestimmte Streitigkeit zuständige Gericht darf die bei der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung abwesende Streitpartei trotz ordnungsgemäßer Vorladung zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 bis 500 EUR verurteilen. Bei der Bestimmung dieser Strafe werden sowohl das generelle Verhalten der abwesenden Partei als auch die Gründe seiner Abwesenheit vom Gericht aufmerksam beurteilt und wahrgenommen.
Was folgt nach der Durchführung der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung?
Die streitenden Parteien haben zwei Optionen: Entweder vereinbaren sie die Weiterführung des Verfahrens als freiwillige Mediation mit demselben oder einem anderen Mediator unter der Vorlage eines zustimmenden Dokuments zur weiteren Durchführung des Verfahrens auf diese Weise, welche innerhalb von vierzig (40) Tagen nach dem Verlauf der 20- oder 30-Tagen-Frist beendet werden muss (es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Verfahrens mit entsprechender Vereinbarung der streitenden Parteien), oder sie vereinbaren die Durchführung eines gerichtlichen oder anderen von ihnen gewählten Verfahrens, wobei der Mediator ein entsprechendes Protokoll zum Abschluss der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung ausfertigt, welcher von allen handelnden Parteien unterschrieben wird und die Tatsachen der Bekanntmachung und Anwesenheit aller Parteien enthalten muss. Dieser Bericht wird bei der mündlichen Verhandlung beim zuständigen Gericht unter der Strafe eines Verwertungsverbots beigelegt.
Wie wird die Einhaltung der vereinbarten Punkten von jeder Partei sichergestellt, wenn die handlenden Streitparteien während der Obligatorischen Anfänglichen Mediationssitzung erfolgreich zu einer Übereinkunft kommen?
Soweit die Parteien zu einer Übereinkunft kommen, wird ein entsprechendes Protokoll zur Bestätigung dieser Vereinbarung ausgefertigt, welcher von allen betroffenen Parteien unterschrieben und beim Sekretariat des zuständigen Amtsgerichts eingereicht wird, soweit der Streitgegenstand zur Zuständigkeit dieses Gerichts gehört oder geltend gemacht und stellt einen „vollstreckbaren Titel“ nach Art. 8 des Gesetzes Nr. 4640/ 2019 dar. Mit einfachen Worten besteht in dieser Konstellation diesselbe Wirkung der Mediationsvereinbarung wie auch bei einem endgültigen und vollstreckbaren Gerichtsurteil.
Bei Interesse an einer Mediation für Ihre Streitigkeit, setzen Sie sich mit uns unter der Telefonummer +0030 2103254237 oder per E-Mail an [email protected] in Verbindung.
Der Inhalt dieses Newsletters stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und kann nicht als solche verwendet werden. Wenn Sie in Ihrem speziellen Fall Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Experten.